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1. AllgemeinesDiese Ausführungsbestimmungen ergänzen die Ausschreibung des DAeC vom Februar 2009 für die Deutschen Segelflugmeisterschaften der Standard-, 15m- und der Doppelsitzerklasse.Regelgrundlage ist die Segelflug-Wettbewerbsordnung (SWO) AN5 des DAeC vom 15.4.2009 (www.daec.de). Ergänzungen und Änderungen soweit diese bis zum Wettbewerbsbeginn von der Segelflugkommission (SEKO) des DAeC beschlossen werden sollten, werden den Teilnehmern spätestens beim Eröffnungsbriefing zur Kenntnis gebracht. Die regelmäßige Abfrage der Homepage http://www.dsm2009-aalen.de/ wird angeraten. Ergänzend gelten alle Ausführungen des Sporting Code, Section 3 - Gliding, der IGC. Auch sind Auflagen der DFS, der Genehmigungsbehörden, des RP Stuttgart, die des LBA, sowie die des täglichen Briefings für alle Teilnehmer verbindlich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder Teilnehmer verpflichtet ist, alle gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen für die Teilnahme am Luftverkehr strikt einzuhalten. Alle Piloten verpflichten sich durch ihre Teilnahme zur sportlichen Fairness und zur größtmöglichen gegenseitigen Rücksichtnahme. Der Flugsicherheit (auch die der anderen Teilnehmer) ist unter allen Umständen der höchstmögliche Vorrang einzuräumen. 2. Zeitplan
Wenn bis zum 05.06.2009 in einer Klasse keine 4 Wertungstage erreicht wurden, wird am 06.06.2009 für alle Klassen ein Wettbewerbstag angesetzt. Die Siegerehrung erfolgt in diesem Fall am 07.06.2009, 11:00. Das Briefing findet täglich um10:30 statt, soweit nicht durch Lautsprecher eine andere Zeit bekannt gegeben wird. Der Startaufbau erfolgt in der Regel in der Zeit zwischen 8:15 und 10:15 (Grid time). 3. Wettbewerbsleitung und Jury
4. TeilnahmeDer Wettbewerbsleitung sind bei der Anmeldung (Ablauf der Anmeldefrist 24.5.09 bis 18:00 Uhr) das Vorhandensein und die Gültigkeit der folgenden Unterlagen nachzuweisen:
Bordbuch und Flugbuch sind bei jedem Flug mitzuführen. Auch für Bodenfunkstellen muss eine Genehmigung vorliegen. Die Teilnehmerliste findet sich unter: http://www.dsm2009-aalen.de/ 5. SegelflugzeugJedes Wettbewerbsflugzeug ist, entsprechend den Bestimmungen der SWO, mit einem gut erkennbaren Wettbewerbskennzeichen zu versehen. Bei einer eventuellen Doppelbelegung der Kennzeichen hat ein beim DAeC registriertes Kennzeichen Vorrang. Das Wettbewerbskennzeichen ist an allen Anhängern, Fahrzeugen, Wohnwagen und Zelten des Teams des jeweiligen Teilnehmers anzubringen.Aus Gründen der Flugsicherheit sind alle teilnehmenden Flugzeuge mit einem Kollisionswarngerät (FLARM) auszurüsten. Diese können im stealth-/competition mode betreiben werden. Das FLARM ist eingeschaltet und betriebsbereit zu halten. Zur besseren Erkennbarkeit der Segelflugzeuge im Fluge wird dringend empfohlen, die Flugzeuge mit einer Farbmarkierung an den Flügeln zu versehen. Die Folie wird vom Veranstalter gestellt. Instrumente, die Blindflug (z.B. Wendezeiger, u.a.) ermöglichen, sind nach SWO nicht erlaubt und müssen vor der Meisterschaft ausgebaut werden. Jedes Segelflugzeug muss ein eigenes Schleppseil mit passender Sollbruchstelle zur Verfügung stellen. Stellplätze für die Hänger werden jedem Teilnehmer zugewiesen. Die Hänger sind für die Dauer des Wettbewerbes gegen Verdrehen zu sichern! 6. Beurkundung der WertungsflügeDie Beurkundung der Wettbewerbsflüge wird gemäß der Ausschreibung des DAeC mit "GNSS-Flight-Recorder" Systemen als Pflichtsystemen durchgeführt. Es dürfen nur Systeme verwendet werden, die eine gültige IGC-Zulassung (www.fai.org/gliding/gnss/.) besitzen (Zulassung bis zum 30.4.2009). Bei Motorseglern mit betriebsbereitem Triebwerk sind zugelassene Systeme zu verwenden, die den Motorlauf dokumentieren.Die Logger sind so einzustellen, dass die Flugdaten in „4 Sekunden“-Intervallen (oder kürzer) aufgezeichnet werden. Für die ordnungsgemäße Funktion seines GNSS-Systems ist jeder Pilot selbst verantwortlich. Dies gilt für die korrekte Erfassung der Wendepunkt Koordinaten, wie auch für die Dokumentation des Wertungsfluges insgesamt. Als Backup-System zur GNSS Dokumentation (Zweitlogger) dürfen ebenfalls nur von der IGC zugelassene Systeme verwendet werden. Die Teilnehmer vermerken auf dem Meldeformular welches System als Erstsystem verwendet wird. Den Teilnehmern wird empfohlen, eine gültige Eichkurve für den/die Logger verfügbar zu haben. Der Zweitlogger kann ebenfalls zur Flugwegdokumentation herangezogen werden. Das Loggerfile wird vom Teilnehmer auf einen Datenträger (z.B. USB-Stick, Flash-/SD-/CF-Card o.ä.) ausgelesen und bei der Auswertung abgegeben (Beschriftung des Datenträgers mit dem WBK nicht vergessen!). Die den Flug dokumentierende Datei muss als „IGC-file“ mit „Security-key“ auf dem Datenträger vorliegen. Alle Originaldateien eines Flugtages sind bis zur vorläufigen Tageswertung (in jedem Falle bis zum Briefing des Folgetages) auf dem Logger verfügbar zu halten. In besonderen Fällen, nach Absprache, kann auch der Logger abgegeben werden. In diesem Fall hat der Wettbewerbsteilnehmer die geräte- bzw. systemspezifischen Verbindungen und die Software zum Herunterladen des Loggerfiles der Wettbewerbsleitung zur Verfügung zu stellen. 7. Wettbewerbsraum und Wendepunkte/-gebieteDer Wettbewerbsraum ist durch die aktuellen ICAO-Karten 2009 „Stuttgart“, „Frankfurt“, „München“, „Nürnberg“ abgedeckt.Die Liste der Wendepunkte liegt in verschiedenen Logger-Dateiformaten (AALEN02.dat , .dbt , .lst , .prn , .wpz , usw.) vor. Sie kann unter : http://www.dsm2009-aalen.de/ herunter geladen werden. 8. Abflug und Anflugverfahren8.1 Startaufstellung und StartDie Startaufstellung erfolgt nach Klassen getrennt, in Viererreihen, bzw. Fünferreihen. Die Startplätze werden für den ersten Wertungstag im Losverfahren ermittelt, danach in fester Folge sinngemäß nach SWO verändert. Die Aufstellung erfolgt so, dass innerhalb einer Reihe die erste Maschine unten (südlich) aufgestellt wird. Die nachkommenden Maschinen stellen sich daneben bis die jeweilige Reihe aufgefüllt ist. Die Einzelheiten zur Startaufstellung werden vor dem bzw. im Eröffnungsbriefing bekannt gegeben.In allen drei Klassen wird das Abfluggewicht täglich gemäß SWO 9.2.3 stichprobenartig kontrolliert. Das Überqueren der Asphaltbahn beim Startaufbau und während des Flugbetriebes ist nur an den markierten Übergängen erlaubt. Alle Fahrzeuge sind spätestens 10 Minuten vor Schleppbeginn vom „Grid“ zu entfernen. Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt auf dem „Grid“ aufhalten. Die Pilotinnen/Piloten haben zum Schleppbetrieb Helferinnen/Helfer bereit zu stellen. Der Start der Flugzeuge erfolgt im F-Schlepp, in der Regel auf 600 Meter GND. Der Ausklinkraum für Schleppflüge ist in der Regel im Süden des Flugplatzes. Bei bestimmten Wetterlage kann der Ausklinkraum für einzelne Klassen auch in den Norden des Flugplatzes gelegt werden. Beim Testlauf des Motors von Segelflugzeugen ohne Eigenstartfähigkeit („Turbos“) dürfen die jeweiligen für den Wettbewerbstag geltenden maximalen Schlepphöhen nicht überschritten werden. Ein Wiederanlassen des Motors anstatt einer Landung ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Wettbewerbsleitung in der Südplatzrunde im Gegenanflug erlaubt. 8.2 AbflugGNSS-Abflugverfahren: Der Abflug erfolgt über eine (gedachte) Abfluglinie mit einer Länge von insgesamt 8 km. In der Mitte der Abfluglinie befindet sich einer der in der Wendepunktliste aufgeführten Abflugpunkte (siehe Wendepunktliste). Erfolgt der Abflug außerhalb der Abfluglinie, so ist der Abflug ungültig. Die Wettbewerbsleitung behält sich vor, die Länge der Abfluglinie während der Meisterschaft zu ändern. Die Öffnungsdauer (Abflugzeitschluss) der Abfluglinie für jede Klasse wird im Briefing bekannt gegeben.Die Abflugfreigabe erfolgt 20 Minuten nach dem Start des letzten regulär gestarteten Segelflugzeuges der jeweiligen Wettbewerbsklasse. Die Abflugfreigabe wird für jede Klasse auf der Wettbewerbsfrequenz in der nachfolgenden Weise angekündigt: a) „letztes Flugzeug im Schlepp“ (danach - in der Regel - 20 Minuten bis zur Abflugfreigabe) b) „15 Minute bis zur Freigabe der ……..Klasse“ c) „5 Minuten bis zur Freigabe der ……..Klasse“ d) Die Freigabe wird durch Funk bekannt gegeben (gegebenenfalls mit der maximalen Abflughöhe und der maximalen Abfluggeschwindigkeit). Die Freigabe der Abfluglinie ist durch einen Piloten zu bestätigen. Zwischen Abflugfreigabe und Abflugschluss muss mindestens ein gültiger Abflug nachgewiesen werden. Für den Abflug kann ein Höhen- und/oder ein Geschwindigkeitslimit festgelegt werden. Eine Überschreitung wird – innerhalb des Toleranzbereiches - mit einem Punktabzug von einem Punkt pro Höhenmeter und pro km/h geahndet. Änderungen werden gegebenenfalls über Funk bekannt gegeben. Auch beim Abflug sind Wolkenabstand und Luftraumstruktur einzuhalten. Die Abfluglinie ist möglichst rechtwinklig und unterhalb der maximal zulässigen Abflughöhe in Richtung des ersten Wendepunktes/Wendegebietes zu überqueren. Als Abflugzeit zählt der Zeitpunkt des letzten gültigen Abfluges, sofern der Abflugzeitschluss noch nicht überschritten wurde. Nach Abflugzeitschluss gilt der Abflugzeitschluss als Abflugzeit. Um eine inoffizielle Wertung zu ermöglichen ist die Abflugzeit des Piloten spätestens innerhalb von 30 Minuten nach seinem Abflug mit einer Genauigkeit von +/- 2 Minuten über die Bodenmannschaft an die Wettbewerbsleitung/Auswertung zu geben. 8.3 Wendepunkte/-gebieteDie vorgegebenen Wendepunkte (bzw. der Einflug in ein Wendegebiet) der jeweiligen Tagesaufgabe werden mittels des GNSS-Systems beurkundet. Die korrekte Umrundung eines Wendepunktes hat gemäß SWO zu erfolgen.Der Pilot hat selbst sicherzustellen, dass eine korrekte Umrundung erfolgt ist. Gerätespezifische Toleranzen sind vom Piloten zu beachten. 8.4. Zielanflug und LandungEs wird eine Ziellinie eingerichtet. Sie dient dem Ausrichter zur Kontrolle und der allgemeinen Sicherheit. Die Ziellinie liegt je nach Anflugrichtung entweder am östlichen oder am westlichen Platzrand. Die Breite (Länge) der Ziellinie ist 1 km nach Süden, beginnend bei der Taxiway. Die Zeit des Ziellinienüberfluges wird für eine inoffizielle Wertung erfasst.Die Meldung zum Zielanflug muss 10 km vor- und nochmals 1 km vor dem Zielüberflug erfolgen (z.B. „XK 1 Kilometer“). a) Anflug mit DirektlandungAnflüge mit Direktlandung erfolgen in der Regel auf der Graspiste (mittlere Bahn, auch Landebahn 2) südlich der Asphaltbahn.Anflüge und Landungen auf der Asphaltpiste (nördliche Landebahn, auch Landebahn 1) sind auf Anfrage und nur nach Freigabe über Funk möglich. Grundsätzlich ist auf beiden Pisten eine lange Landung vorzunehmen. Nach dem Aufsetzen auf der Grasbahn ist am Ende des Ausrollvorganges behutsam und vorsichtig nach Norden abzurollen, auch auf der Asphaltpiste erfolgt das Abrollen an den jeweiligen Bahnenden – immer – nach Norden. b) Anflug mit anschließendem Überflug der ZiellinieDer Überflug der Ziellinie muss in einer Höhe von mindestens 150 m über Grund erfolgen. Die nachfolgende Platzrunde ist ausschließlich im Süden zu fliegen. Die Landung erfolgt auf dem südlichen (Gras-) Landefeld mit langer Landung.Zur Beachtung: Sollte bei sehr starkem Rückenwind eine Umkehrung der Landerichtung erforderlich werden, so wird der Ziellinienüberflug empfohlen. Der Zielüberflug ist dann im südlichen Bereich der Ziellinie (südlich des Platzrandes) vorzunehmen. Die überfliegenden Maschinen landen nach einem 180°-Bogen immer auf dem Gras-Landefeld im Süden. Direktlandungen erfolgen auf eigenes Risiko ausschließlich auf der (nördlichen) Asphaltpiste. Eine Umkehrung der Landerichtung wird den anfliegenden Maschinen im Funk mitgeteilt. Im Anflug auf die Ziellinie und nach dem Ziellinien-Überflug sind abrupte Flugmanöver, z.B. plötzliches Hochziehen, in jedem Falle zu vermeiden. Die vorhandene Überfahrt muss in einer flachen Steigflugbahn abgebaut werden. Jede Flugbewegung soll für mitanfliegende und nachfolgende Maschinen kalkulierbar sein. Nach der Landung sorgen Pilotinnen/Piloten und ihre Bodenmannschaften dafür, dass die Landefläche schnellstmöglich wieder frei gemacht werden. Der Abtransport der Flugzeuge mit dem Auto erfolgt immer über die der Ziellinie entgegen gesetzte Flugplatzseite. Das Überqueren der Asphaltbahn beim Abtransport der Flugzeuge ist nur an den markierten Übergängen erlaubt. Ein Überqueren der Landepisten mit einem Fahrzeug an einer anderen Stelle ist nur nach vorheriger Freigabe (Funk) erlaubt. Im Übrigen ist den Anweisungen der Wettbewerbsleitung (Ziellinie) Folge zu leisten. 9. Zusätzliche Flug- und SicherheitsregelnJede Pilotin/jeder Pilot sollte sich vorab mit den Lufträumen im Wettbewerbsgebiet, insbesondere auch mit den Sektorenregelungen im Luftraum Stuttgart, vertraut machen. Es wird empfohlen die Koordinaten der für den Wettbewerb gültigen Luftraumbeschränkungsgebiete rechtzeitig in die Navigationsgeräte einzugeben.Die im Briefing bekannt gegebenen Flughöhen- und Gebietsbeschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Einflüge in Gebiete mit Flugbeschränkungen sind nicht erlaubt und werden nach SWO geahndet. In Anlehnung an Artikel 8 SWO (zusätzliche Sicherheitsregeln) ist im 25 km-Umkreis des Flugplatzes Linkskreisen zwingend vorgeschrieben. Im übrigen Wettbewerbsgebiet gilt in Anlehnung an Artikel 8.7 SWO, dass in der Thermik die Kreisrichtung geflogen wird, die das erste in diesen Aufwind eingeflogene Segelflugzeug innehat. Fliegen mehrere Segelflugzeuge gleichzeitig in den Aufwind ein, so wird die Kreisrichtung durch das obere Flugzeug bestimmt. Die gleiche Kreisrichtung wird auch dann verlangt, wenn ausreichender vertikaler Abstand zwischen zwei Segelflugzeugen besteht, da ansonsten weitere hinzukommende Segelflugzeuge keine eindeutige Kreisrichtung erkennen könnten. Das Einordnen in den Kreisflug muss von seitlich außen erfolgen. In einem Umkreis von 25 km um den Flugplatz Aalen sind alle Teilnehmer verpflichtet auf der Flugsicherheitsfrequenz ständig sende- und empfangsbereit zu sein. Auch auf Strecke, wenn sich andere Segelflugzeuge des Wettbewerbs in räumlicher Nähe aufhalten und insbesondere bei Pulkbildung, ist der Funksprechverkehr auf der festgelegten Wettbewerbsfrequenz, der Sicherheitsfrequenz, durchzuführen. 10. Abgabe des DatenträgersUm einen Wertungstag zügig auswerten zu können, sind die Piloten verpflichtet, ihre Datenträger bzw. Logger unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 45 Minuten nach der Landung in Aalen Elchingen (EDPA), bei der Wettbewerbsleitung abzugeben.11. AußenlandungenNach einer Außenlandung muss die Landemeldung schnellstmöglich (in der Regel durch die Mannschaft) an die Wettbewerbsleitung übermittelt werden.Bei der Landung auf einem Flugplatz genügt die telefonische Durchgabe des Landeflugplatzes und der Landezeit. Bei der Landung auf einem Acker/Feld werden die Koordinaten des Landepunktes im Format GGGMMSS für die geographische Länge, und GGMMSS für die geographische Breite durchgegeben. Hinweise für Pilot und Rückholmannschaft. Vor dem Anruf bei der Rückholmannschaft (nur im Ausnahmefall bei der Wettbewerbsleitung) sollten alle Angaben auf dem mitgeführten Landemeldungsformular, möglichst kurz und präzise aufbereitet werden. Um verlässliche Angaben über die Anfahrt bei Außenlandungen machen zu können, sind die Generalkarten 1:200 000, Blatt 16 bis 25, empfehlenswert. Es wird angeraten Telefon(Handy-)nummern, unter denen die Pilotin/der Pilot und auch die Rückholmannschaft erreichbar sind, der Wettbewerbsleitung zur Verfügung zustellen. Die Abfahrt der Rückholmannschaft ist der Wettbewerbsleitung zwingend mitzuteilen. Auch nach Rückholung ist die unverzügliche Abgabe der Logger/Datenträger und aller Unterlagen bei der Wettbewerbsleitung erforderlich. 12. WertungDie Wertung erfolgt nach Wettbewerbsordnung (SWO) des DAeC für Segelflugmeisterschaften in der aktuellsten Ausgabe. Die Auswertung der Wettbewerbsflüge erfolgt mit der Auswertesoftware „Scoring Strepla“.13. Funk (Betrieb und Verfahren)
14. MannschaftenJeder Teilnehmer (bei Doppelsitzern Pilot plus Copilot) mit maximal 2 Helfern bildet eine Mannschaft. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, mindestens einen Helfer für die Zeitdauer der gesamten Meisterschaft mitzubringen.15. Unterkunft und VerpflegungJeder Teilnehmer sorgt selbst für Unterkunft und Verpflegung für sich und seine Mannschaft.
Für Verpflegung steht die Flugplatzgaststätte zur Verfügung. Campingmöglichkeiten sind am Platz in ausreichendem Maß vorhanden. Jeder Wohnwagen- bzw. Wohnmobilbenutzer muss sein Schmutzwasser an seinem Wagen auffangen und über die Kanalisation entsorgen (Der Flugplatz Elchingen liegt in einem Wasserschutzgebiet).
16. GebührenWährend der Meisterschaft und der Trainingszeit:
18. Haftung und RechtswegDie Teilnehmerin/der Teilnehmer erklärt mit der Abgabe der Meldung, dass sie/er auf alle Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter und dem Ausrichter sowie deren Organe und Erfüllungsgehilfen verzichtet. Dieser Verzicht gilt unabhängig davon, ob der Teilnehmer sein eigenes oder ein fremdes Flugzeug benutzt.
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Mit freundlicher Unterstützung durch:







